Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tanzreisen

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Reisenden und mir als Ihrem Reiseveranstalter. Sie sollen Ihnen die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien offen und klar aufzeigen.

1. Vertragsabschluss

1.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und Pierre Boithiot kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen, persönlichen oder elektronischen Anmeldung zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) wirksam.

1.2. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie akzeptiert und vorbehaltlos bestätigt worden sind.

2. Bezahlung

2.1. Preise
Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus den Reiseprospekten. Die Preise für Reisearrangements verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung erwähnt ist, pro Person (in der Regel in CHF oder in Euro) bei Unterkunft im Doppelzimmer. Preisänderungen siehe Ziffer 4. Die Preise beinhalten bereits die erforderlichen Abgaben für die Mehrwertsteuer.

2.2. Bezahlung
Die Zahlung für den Reisepreis muss unaufgefordert bis spätestens 30 Tagen (Valuta Datum) vor Reiseantritt beglichen werden. Nicht rechtzeitig erhaltene Zahlungen geben uns das Recht, die Reiseleistungen zu verweigern.

2.3. Kostenanteile für Beratung, Reservation und Änderungen
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Pierre Boithiot neben den im Prospekt erwähnten Preisen zusätzliche Kostenanteile für die Beratung, Reservation, Nebenleistungen und Leistungsänderungen erheben kann.

3. Umbuchung und Annullierung durch Sie

3.1. Allgemeines
Wenn Sie die Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, so müssen Sie dies schriftlich mitteilen.

3.2. Bearbeitungsgebühr
Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro Person CHF 50.- als Bearbeitungsgebühr erhoben (s. auch Ziffer 3.3.). Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allenfalls bestehende Annullationskostenversicherung gedeckt. Hinzu kommen notwendige Kosten für Telefon und andere Spesen.

3.3. Annullierungskosten
Können Sie die Reise nicht antreten oder stornieren Sie Ihre Buchung, entstehen Ihnen folgende Kosten:
Rücktritt 30 – 16 Tage vor Beginn: 50%
Rücktritt 15 – 0 Tage vor Beginn: 100% ausser Sie sind Covid19-positiv getestet worden.

3.4. Annullierungskostenversicherung
Wir empfehlen dringend, eine Annullierungskosten- und Reiseversicherung abzuschliessen.

3.5. Vorzeitige Rückkehr
Wenn Sie Ihre Reise vorzeitig abbrechen, erfolgt keine Rückvergütung für nicht bezogene Reiseleistungen.

3.6. Ersatzreisender
Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen. Der Ersatzreisende muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Er hat zudem den besonderen Reiseerfordernissen (Gesundheit usw.) zu genügen, und es dürfen seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Benennen Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften etc. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullation (Ziffer 3.2 und 3.3.).

4. Änderung der Prospektausschreibungen, Preisänderungen, Änderungen im Transportbereich

4.1. Änderungen vor Vertragsabschluss
Pierre Boithiot behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, werden Sie vor Vertragsabschluss über diese Änderungen orientiert..

4.2. Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn
Pierre Boithiot behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Zeiten, etc.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Pierre Boithiot orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.

5. Reiseabsage durch Pierre Boithiot

5.1. Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen
Pierre Boithiot ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben.

5.2. Mindestteilnehmerzahl
Bei ungenügender Anzahl weiterer Reiseteilnehmer kann Pierre Boithiot bis spätestens 22 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn die Reise annullieren. Es werden keine Entschädigungen bezahlt.

5.3. Höhere Gewalt, Streiks
Wenn die Durchführung der Reise aus unvorhergesehenen Gründen wie z.B. höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks, behördliche Massnahmen oder Ähnliches verunmöglicht oder unverantwortbar werden sollte, kann Pierre Boithiot die Reise absagen. Pierre Boithiot erstattet Ihnen Ihre Zahlungen, abzüglich der nicht mehr einbringlichen Zahlungen, die bereits an Dritte geleistet wurden. Dieser Abzug darf die Hälfte des Reisepreises nicht übersteigen. In gleicher Weise haben Sie beim vorzeitigen Abbruch einer bereits teilweise durchgeführten Reise Anspruch auf Rückvergütung.

5.4. Reiseabsage aus anderen Gründen
Pierre Boithiot ist berechtigt, die Reise aus anderen Gründen wie Krankheit oder höhere Gewalt abzusagen oder abzuändern. Sollte dieser Fall eintreten, werden Sie so rasch als möglich informiert.

6. Haftung

6.1. Haftungsausschlüsse
Pierre Boithiot haftet Ihnen gegenüber nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Pierre Boithiot, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten.
In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von Pierre Boithiot ausgeschlossen.

6.2. Personenschäden
Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung während der Reise haftet Pierre Boithiot nicht.

6.4. Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten usw.
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen usw. selbst verantwortlich sind. In den Hotels sind Wertgegenstände usw. im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Fahrzeug usw. oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhandengekommenen Scheck- und Kreditkarten usw. haftet Pierre Boithiot nicht.

6.5. Veranstaltungen während der Reise
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind (z.B. Wanderungen in grossen Höhen, besondere Hitze, geforderte körperliche Konstitution). Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen.

6.6. Versicherung
Versicherung ist Sache der Teilnehmer.

7. Einreise-, Visa- und Gesundheits-Vorschriften

7.1. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften sind Sie allein verantwortlich.

7.2. Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert oder Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selbst dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen, gelten die Annullationsbestimmungen.

7.3. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen. Pierre Boithiot macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie Pierre Boithiot ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Ein- und Ausfuhren hin.

8. Zimmer und Halbpension

8.1. Die Zimmer verfügen in der Regel über ein Doppelbett oder zwei einzelne Betten. Einzelzimmer können gegen Aufpreis gebucht werden.

8.2. In der Halbpension sind Getränke nicht inbegriffen.

9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

9.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

10. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

10.1. Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Pierre Boithiot ist schweizerisches Recht anwendbar.

10.2. Für Klagen gegen Pierre Boithiot wird der ausschliessliche Gerichtsstand Baselland vereinbart.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tanzkurse

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jedem Angebot (ausser bei Tanzreisen) in jeder gewählten Anmeldeform zur Anwendung.

1. Anmeldung / Übertragbarkeit
Anmeldungen per Telefon, E-Mail, via Homepage oder direkt bei mir sind verbindlich und gültig. Der Besuch eines Kurses ist für den Teilnehmer persönlich und kann nicht übertragen werden.

2. Zahlungsbedingungen
Das Kursgeld ist in «bar» bei jedem Kursabend vor Kursbeginn zu bezahlen.

3. Annullation durch Sie
Bis eine Woche vor Kursbeginn ohne Spesen. Danach werden pro Person CHF 25.- als Bearbeitungsgebühr bei einer Annullation in Rechnung gestellt.

4. Verfall von Kursstunden
Kursstunden, die nicht besucht werden, sind nicht zu bezahlen.

5. Kursverschiebung / Annullierung durch mich
Pierre Boithiot behält sich das Recht vor, bei zu wenigen Anmeldungen einen Kurs abzusagen, Kurse und Kursdaten zu verschieben, zu annullieren oder auch die Kursdauer zu verkürzen.
Pierre Boithiot ist berechtigt, Kursstunden aus anderen Gründen wie Krankheit oder Geschäftsreise zu verschieben oder abzuändern. Sollte dieser Fall eintreten, werden Sie so rasch als möglich informiert.

6. Privatstunden und Workshops
Privatstunden und Workshops müssen 24 Std. vorher annulliert werden, ansonsten werden diese zu 50% verrechnet.

7. Geschenkgutscheine
Gutscheine stellen wir gerne in jeder gewünschten Höhe aus. Der Gutschein ist 1 Jahr gültig ab dem Ausstelldatum. Für Geschenkgutscheine gibt es keine Barauszahlungen.

8. Haftungsausschluss / Versicherung
Pierre Boithiot übernimmt keine Haftung bei Diebstahl, Verlust von Gegenständen, Unfall, Verletzungen oder andere Schäden. Sämtliche Versicherungen sind Sache des Kursteilnehmers/der Kursteilnehmerin.

9. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Pierre Boithiot ist schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen Pierre Boithiot wird der ausschliessliche Gerichtsstand Baselland vereinbart.